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Saubere Autos – Avis jetzt auch in USA und Kanada rauchfrei

Antriebe von Hybrid-, Elektro- oder Erdgasautos gemeint. Nicht so bei der AVIS. Der Autovermieter geht dieser Zeit einen anderen Weg und verhängt ein generelles Rauchverbot in ihrer Fahrzeugflotte. Mehr Komfort durch bessere Luftqualität verspricht man sich nun auch in Nordamerika. Während in Deutschland bereits seit über einem Jahr nicht mehr in den AVIS Mietwagen geraucht werden darf, ist dies nun auch seit dem 1. Oktober 2009 in den Vereinigten Staaten und Kanada strikt untersagt.

Laut Konzernaussagen wird hierbei dem Trend in der Hotellerie gefolgt, bei dem der Wunsch der Gäste nach Nichtraucherzimmern stetig wächst. Vorteile, die sich für den Autovermieter hieraus ergeben sind u.a. Kosteneinsparungen für Mehraufwand bei der Reinigung der Fahrzeuge. Laut Frank Lüders, dem Geschäftsführer von AVIS Deutschland, ist die Zufriedenheit der AVIS Kunden über die ausschließlichen Nichtraucherfahrzeuge sehr groß.

 

Mietwagenfahrer sind selbst für Winterbereifung verantwortlich

Autovermieter sind nicht verpflichtet ihre Fahrzeuge mit Winterreifen auszurüsten, da auch vom Gesetzgeber keine Winterreifenpflicht vorgeschrieben wird. Auch müssen sie die Reifen nicht kostenlos dazu anbieten. Die Verantwortung ob ein Fahrzeug mit Winterreifen benötigt wird oder nicht, liegt allein beim Mieter. Er hat dafür zu Sorgen, am besten schon gleich bei der Reservierung dass der Mietwagen für die winterlichen Fahrbahnbedingungen gerüstet ist.

Kommt es bei winterlichen Fahrbahnbedingungen mit Sommerreifen zu einem Verkehrsunfall, drohen dem Mieter hohe Kosten. Die Kaskoversicherung kann die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit teilweise verweigern. Die Kfz- Haftpflichtversicherung kann die Leistung wegen «Gefahrerhöhung» ablehnen und den Mieter wegen des an den Geschädigten zu zahlenden Schadenersatzes in Regress nehmen.

Der Mieter sollte sich deshalb bereits bei der Reservierung bestätigen lassen, dass er ein Fahrzeug mit Winterreifen wünscht. Kann der Vermieter bei der Abholung bei winterlichen Straßenverhältnissen kein solches Fahrzeug zur Verfügung stellen, ist der Mieter laut ADAC berechtigt, die Abnahme zu verweigern, da das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist.

 

Die Sache mit dem "Ex"

Ein Fahrzeughändler muss nicht ungefragt darauf hinweisen, dass ein gebrauchtes Auto als Mietwagen genutzt wurde. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Landgerichts Kaiserslautern hervor. Bei einer solchen Nutzung handele es sich nicht um einen "offenbarungspflichtigen Sachmangel", so dass der Käufer nicht zur Rückgabe des Fahrzeugs berechtigt sei (Az.: 2 O 498/08).

Das Gericht gab mit seinem Beschluss einem Autohändler Recht, der einen Jahreswagen an eine Kundin verkauft hatte. Als die Frau erfuhr, dass der Wagen zuvor als Mietwagen genutzt worden war, verlangte sie die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Ihr Argument: Der Händler wäre verpflichtet gewesen, sie auf die Nutzung als Mietwagen hinzuweisen.

Das Landgericht sah für eine Rückabwicklung des Kaufvertrages jedoch keine rechtliche Grundlage. Es werde nicht vermutet, dass bei einem als Mietwagen genutzten Fahrzeug die Gefahr von Schäden durch sorglose Nutzung sowie durch Fahr- und Bedienungsfehler größer sei. Ebenso wenig handele es sich um eine atypische Nutzung des Autos.

 

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